Anmerkungen zur TFLG-Nov. 2010

Insoweit – nolens volens – den Erkenntnissen des VfGH folgend beschloss der Tiroler Landtag mit der am 17.12.2009 erlassenen TFLG-Novelle 2010, dass der sogenannte „Substanzwert“, also sämtliche Erträge aus dem Gemeindegut nach Abzug der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechte, der Gemeinde zustehen.

Ungeachtet dessen ordnete die Tiroler Agrarbehörde in mehreren (vom LAS bestätigten) Entschei­dungen die Einnahmen aus dem „Überling“ (die etwa 70 % bis 80 % der Einnahmen aus Forstwirt­schaft ausmachen) und die Erträge aus der Jagdwirtschaft den Agrargemein­schaften zu, dies im offenbaren Bestreben, derartige Einkünfte weiterhin den Gemeinden vorzuenthalten und den Agrargemein­schaften unberechtigt zufließen zu lassen.

  • Der langjährige ehemaligen Verfassungsrichter Univ.-Prof. Dr. Siegbert Morscher wertete diese Rechts­auslegung des Landesagrarsenats als „geradezu peinlichen, weit abseits ver­nünftiger juristischer Argumentation“ angesiedelten Versuch, aus einigen spezifischen Begriffs­­bildungen in einzelnen Gesetzes­materien abzuleiten, das Jagdwesen sei zur Land- und Forstwirtschaft zu zählen, dies mit dem Ziel, die Jagdpacht den Nutzungsberechtigten zuzu­ordnen, obwohl der VfGH diese schon im Jahr 1982 zum Substanzwert gezählt hatte (Morscher, Tiroler Praxis Agrarbehörde FS Ebert 2013, S 109 ff FN 27).
  • Einer dieser vom Tiroler Landesagrarsenat bestätigten agrarbehördlichen Bescheide wurde von Helmut Schönherr, dem couragierten Bürgermeister der Gemeinde Pflach, beim Verfassungs­gerichtshof be­kämpft. Das Höchstgericht stellte in seinem Erkenntnis vom 2.10.2013, B 550/2012 „Pflach“, unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung neuerlich klar, dass den Nutzungs­berech­tigten nicht mehr als der landwirt­schaftliche Haus- und Gutsbedarf zusteht und die Gemein­de jederzeit auf die aus dem Gemein­degut erzielten „Substanzerlöse“ zugreifen kann (vgl. Kienberger, „Das Gemeindegut als Verfassungsproblem“ [LexisNexis 2018], S 38).

 

Die Dimension der den Gemeinden in ganz Tirol über viele Jahrzehnte entgangenen Erträge aus dem Überling und der Jagd lässt sich daraus erahnen, dass allein der Gemeinde Mutters – wie deren Bürgermeister Hansjörg Peer feststellte – seit der Veröffentlichung des obangeführten Erkenntnisses des VfGH jährliche Mehreinkünfte von ca. € 350.000.– zufließen.

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Gemeindeland in Gemeindehand: überparteilicher und unabhängiger Verein – ZVR-Zahl 1505804346

Redaktion: Dipl.-Ing. Leonhard Steiger, Forstwirt & Dr. Werner Lux, Jurist


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Sehr geehrter Herr/Frau _______,

Der überparteiliche Verein „Gemeindeland in Gemeindehand“ hat die Homepage www.agrarpapers.tirol erstellt, auf der zeitlich geordnet der „größte Kriminalfall Tirols“ (Zitat Georg Willi, Bürgermeister von Innsbruck) dokumentiert ist. Es handelt sich um großflächige verfassungswidrige Eigentumsübertragungen von öffentlichem Eigentum (Gemeindeeigentum) hin zu Agrargemeinschaften. Die eingehenden Recherchen, die sich auf umfangreiche Grundbuchserhebungen des Tiroler Gemeindeverbandes und höchstgerichtliche Erkenntnisse stützen, zeigen grobe Fehlleistungen der Tiroler Agrarpolitik und der Tiroler Agrarbehörde auf und dokumentieren erstmals die erschreckende Dimension der damit einhergegangenen Gemeindeenteignungen.

Eine verfassungskonforme Reparatur dieses untragbaren und gleichheitswidrigen Zustandes ist jederzeit durch ein vom Tiroler Landtag zu beschließendes „Rückübertragungsgesetz“ möglich.

Diese Initiative muss unterstützt werden! Man wird wohl von verantwortungsbewussten Politikern erwarten können, dass sie den derzeit bestehenden verfassungswidrigen Zustand beenden.

Rechtstaatlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz geht und alle an! Helfen auch Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Möglichkeiten, die in der Homepage www.agrarpapers.tirol formulierten Forderungen zu unterstützen, um diesen beschämenden verfassungswidrigen Zustand zu beenden.

Mit vorzüglicher Hochachtung,