Wem gehört Tirol?
Die Grundbuchsanlegung um 1900

Die Eintragungen im historischen Grundbuch werden von den Höchstgerichten als verlässlich und richtig anerkannt.

Die im Zuge der Grundbuchsanlegung erhobenen und im „historischen Grundbuch“ eingetragenen Eigentumsverhältnisse sind rechtlich unangreifbar.

Die in den Kronländern der Österreichisch-Ungarischen k.k. Monarchie in den Siebzigerjahren des 19. Jahrhunderts begonnene Grundbuchsanlegung ist die Geburtsstunde des modernen Grundbuchs in Österreich und stellt ein heraus­ragendes Kapitel der Verwaltung der österrei­chischen Monarchie bei der Umsetzung eines international beachteten Pionier- und Vorzeigeprojektes dar.

Als einem der letzten Kronländer der Monarchie wurde ab dem Beginn des 20. Jahrhunderts auch in Tirol, das damals die Gebiete des heutigen Bundeslandes Tirol sowie der autonomen Provinzen Südtirol/Alto Adige und Trentino umfasste, die Grundbuchsanlegung  in Angriff genommen. Unter der Leitung von Richtern des Oberlandesgerichts Innsbruck haben die Gerichte durch sogenannte Grundbuchsanlegungskommissionen  die Eigentumsverhältnisse an sämtlichen Liegenschaften des gesamten Kronlands in rechtsstaatlich vorbildlich geführten Verfahren erhoben und die Erhebungsergebnisse im Grundbuch festgehalten.

Im Rahmen dieser behördlichen Erhebungen wurden (auch) die Nord- und Osttiroler Gemeinden als Eigentümerinnen vieler Liegenschaften unter Erhebung und Berücksichtigung bestehender Belastungen festgestellt und im Grundbuch eingetragen.

Die von der Agrarseite sowie von Vertretern der Tiroler Agrarbehörde gebetsmühlenartig vorgetragene Behauptung, das historische Grundbuch sei unrichtig, und Eigentümer von Grund und Boden seien seit jeher nicht die Gemeinden sondern die Nutzungsberechtigten, wurde von den Höchstgerichten mehrfach verworfen.

Weiterführende Info:

Die Grundbuchsanlegung in Tirol
Die Rechtsprechung zur Richtigkeit der Grundbuchseintragungen im historischen Grundbuch
→ Ulrich Stern, „Die Täuschung Tirols“, ARIADNE Buch- und Musikverlagsgesellschaft m.b.H. Nfg KG, Kap. Die Grundbuchsanlegung, S 20 – 42,

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Sehr geehrter Herr/Frau _______,

Der überparteiliche Verein „Gemeindeland in Gemeindehand“ hat die Homepage www.agrarpapers.tirol erstellt, auf der zeitlich geordnet der „größte Kriminalfall Tirols“ (Zitat Georg Willi, Bürgermeister von Innsbruck) dokumentiert ist. Es handelt sich um großflächige verfassungswidrige Eigentumsübertragungen von öffentlichem Eigentum (Gemeindeeigentum) hin zu Agrargemeinschaften. Die eingehenden Recherchen, die sich auf umfangreiche Grundbuchserhebungen des Tiroler Gemeindeverbandes und höchstgerichtliche Erkenntnisse stützen, zeigen grobe Fehlleistungen der Tiroler Agrarpolitik und der Tiroler Agrarbehörde auf und dokumentieren erstmals die erschreckende Dimension der damit einhergegangenen Gemeindeenteignungen.

Eine verfassungskonforme Reparatur dieses untragbaren und gleichheitswidrigen Zustandes ist jederzeit durch ein vom Tiroler Landtag zu beschließendes „Rückübertragungsgesetz“ möglich.

Diese Initiative muss unterstützt werden! Man wird wohl von verantwortungsbewussten Politikern erwarten können, dass sie den derzeit bestehenden verfassungswidrigen Zustand beenden.

Rechtstaatlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz geht und alle an! Helfen auch Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Möglichkeiten, die in der Homepage www.agrarpapers.tirol formulierten Forderungen zu unterstützen, um diesen beschämenden verfassungswidrigen Zustand zu beenden.

Mit vorzüglicher Hochachtung,