Wem gehört Tirol?
Die Grundbuchsanlegung um 1900

Die Eintragungen im historischen Grundbuch werden von den Höchstgerichten als verlässlich und richtig anerkannt.

Die im Zuge der Grundbuchsanlegung erhobenen und im „historischen Grundbuch“ eingetragenen Eigentumsverhältnisse sind rechtlich unangreifbar.

  • Die in den Kronländern der Österreichisch-Ungarischen k.k. Monarchie in den Siebzigerjahren des 19. Jahrhunderts begonnene Grundbuchsanlegung ist die Geburtsstunde des modernen Grundbuchs in Österreich und stellt ein heraus­ragendes Kapitel der Verwaltung der österrei­chischen Monarchie bei der Umsetzung eines international beachteten Pionier- und Vorzeigeprojektes dar.

  • Als einem der letzten Kronländer der Monarchie wurde ab dem Beginn des 20. Jahrhunderts auch in Tirol, das damals die Gebiete des heutigen Bundeslandes Tirol sowie der autonomen Provinzen Südtirol/Alto Adige und Trentino umfasste, die Grundbuchsanlegung  in Angriff genommen. Unter der Leitung von Richtern des Oberlandesgerichts Innsbruck haben die Gerichte durch sogenannte Grundbuchsanlegungskommissionen  die Eigentumsverhältnisse an sämtlichen Liegenschaften des gesamten Kronlands in rechtsstaatlich vorbildlich geführten Verfahren erhoben und die Erhebungsergebnisse im Grundbuch festgehalten.

  • Im Rahmen dieser behördlichen Erhebungen wurden (auch) die Nord- und Osttiroler Gemeinden als Eigentümerinnen vieler Liegenschaften unter Erhebung und Berücksichtigung bestehender Belastungen festgestellt und im Grundbuch eingetragen.

  • Die von der Agrarseite sowie von Vertretern der Tiroler Agrarbehörde gebetsmühlenartig vorgetragene Behauptung, das historische Grundbuch sei unrichtig, und Eigentümer von Grund und Boden seien seit jeher nicht die Gemeinden sondern die Nutzungsberechtigten, wurde von den Höchstgerichten mehrfach verworfen.

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