Der Aufschrei couragierter Mutbürger gegen die verfassungswidrigen „Regulierungen“

Die Agrarlobby agitierte gezielt gegen die Gemeinden und deren Vertreter

Dass die Übertragungen des Gemeindegutes an Agrargemeinschaften auf verfassungs­widrigem und gesetzlosem behördlichen Handeln beruhen, wurde von den Höchstgerichten in mehreren Erkennt­nissen dezidiert ausgesprochen.

Dennoch war es den herrschenden politischen Akteuren und der Tiroler Agrarbehörde in vielen Gemeinden immer wieder gelungen, durch gezielte Desinformation etlichen Bürger­meistern oder inkompetenten Gemeindevertretern eine Unterschrift zu einer solchen unge­setz­lichen Übertragung zu entlocken.

  • Dies machte aber diesen ungeheuren Vorgang noch lange nicht rechtmäßig, zumal die Agrar­behörde als Aufsichtsbehörde von Gesetzes wegen dazu verpflichtet gewesen wäre, einen Bürgermeister (oder einen Gemeinderat) am Vorhaben, das Eigentum am Gemeindegut an eine Agrargemeinschaft zu übertragen oder dieser zuzustimmen, zu hindern. Denn das Gemeinde­vermögen, zu dem gemäß § 68 Abs 3 TGO auch das Gemeindegut gehört, ist zu erhalten und sorgsam zu verwalten (§ 69 Abs 1 TGO). Somit war es den Gemeinden verwehrt, das Gemeindegut unentgeltlich abzutreten.
  • Ein Gemeinderatsbeschluss ist daher (lediglich) als Zustimmung zu der von der Agrarbehörde mit Bescheid vorgenommenen Eigentumsübertragung, nicht aber auf eine auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung zu werten [vgl. Kienberger, „Das Gemeindegut als Verfassungs¬problem“ [NexisLexis 2018], S 28).
  • In diesem Zusammenhang gilt es auch den die Verantwortlichkeit der Bürgermeister manifestierenden Umstand hervorzuheben, dass ein Gemeinderatsbeschluss (lediglich) als Zustimmung zu der von der Agrarbehörde mit Bescheid vorgenommenen Eigentumsübertragung, nicht aber auf eine auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung zu werten ist [vgl. Kienberger, „Das Gemeindegut als Verfassungs­problem“ [NexisLexis 2018], S 28).

Einmal mehr zeigt sich auch hier, dass sich die Agrarbehörde immer schon als Interessen­vertreterin der Agrarlobby verstanden und durchgängig gegen Gemeinden und deren durch die Verfassung geschützten Rechte agiert hat.

Sich dem ungesetzlichen politischen Treiben widersetzende Gemeindemandatare erfuhren harsche Maßreglung der Politmacht und vermochten insgesamt keine Änderung des die Gemeinden schädigenden Systems herbeizuführen, zumal der Zugang zu den Höchstgerichten bis 1974 ver¬schlossen war:

  • In Zams trat im Jahr 1965 Vizebürgermeister Hans Egg zurück; die gesamte SPÖ-Fraktion des Gemeinde­rates legte alle Funktionen im Gemeindevorstand nieder. Die Mandatare infor­mierten die Bevölkerung in einem Flugblatt über die Gründe für ihr Vorgehen. Diese Kritik wurde von Seiten des Gendarmeriepostenkommandos Zams in Berichten an die Bezirkshauptmannschaft Landeck und an die Sicherheitsdirektion für Tirol offenbar als Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingestuft. Laut einem unter der Überschrift „Agrar­gemeinschaften: Behörde ließ die Kritiker bespitzelnerschienenen Artikel der „Tiroler Tageszeitung vom 5.12.2006 legte die Sicherheitsdirektion diesen Bericht sofort dem Landeshauptmann Wallnöfer mit der Bitte um weitere Anweisungen vor.
  • In seinem Schreiben vom 14.03.1969 rief Landeshauptmann Eduard Wallnöfer Alois Girstmair, den Bürgermeister der Ost­tiroler Gemeinde Ainet, der sich in einer Vorsprache beim Gruppenvor­stand Hofrat Dr. Streiter gegen die Enteignung der Gemeinde durch Regulierung zur Wehr gesetzt hatte, „zur Ord­nung“.
  • Erwin Aloys, der im Jahr 1974 Bürgermeister der Paznauner Gemeinde Ischgl geworden war, wurde im Wirtschaftsmagazin Contakt im Bericht „Der Milliardencoup der Bauern“ wie folgt zitiert:
„Zwischen 1968 und 1974 war durch ein sogenanntes Regulierungsverfahren der gesamte Grundbesitz der Gemeinde Ischgl, das waren 23 Millionen Quadratmeter, sang- und klanglos an die Agrargemeinschaft übertragen worden. 1974, als ich Bürgermeister wurde, hat die Gemeinde absolut nichts mehr besessen. Null, nicht einmal mehr eine Straße. Sogar die Bau­ten, wie Schwimmbad oder Musikpavillon, die von Gemeinde und Fremdenverkehrs­verband finanziert und gebaut worden waren, sind ebenfalls mit dem Grund und Boden, auf dem sie standen, an die Agrargemeinschaft gefallen. Nicht die Ischgler Bürger, sondern die Mitglieder der Agrargemeinschaft, rund 10% der Bevölkerung, waren die Besitzer unseres Dorfes gewor­den. Ein ungeheuerlicher Vorgang in einem Rechtsstaat im 20. Jahrhundert. Beim Studieren der Protokolle und Beschlüsse des Gemeinderates in den fraglichen Jahren fand ich lediglich 2 Zeilen Text, womit angeregt wurde, eine Agrargemeinschaft zu bilden, wofür die Gemeinde eine Waldfläche überlassen sollte. Darüber hinaus wurde keine Zeile geschrieben, kein Beschluss gefasst.“

Bürgermeister Aloys hatte das Unrecht erkannt und öffentlich darauf aufmerksam gemacht. Seine Hilferufe wurden ignoriert. Selbst nachdem der Verfassungsgerichts­hof 1982 die Verfas­sungswidrigkeit der Enteignungen festgestellt hatte, wurde in Tirol weitergearbeitet wie bisher. Ischgl blieb in Geiselhaft der privilegierten Bauern-Clique und ihrer Erben (so der zutreffende Kommentar in der Zeitschrift ECHO 04/2013 „Der letzte Sündenfall“, Seite 28).

  • Altlandeshauptmann Wendelin Weingartner konzedierte in einem Interview: „Eine Rechts­grundlage für diese Eigentumsübertragung gab es in keinem Gesetz“ (Die Neue“ am14.3.2006).
  • Hofrat Dr. Hermann Arnold, der ehemalige Vorsitzende des Landesagrarsenats und langjährige Landesamtsdirektor, hat in einem am 25. Mai 2005 in der „Tiroler Tages­zeitung“ veröffentlichen Interview diese Praxis der Agrarbehörde als Katastrophe bezeichnet und dazu erklärt, auch er sei als junger Beamter einem massiven Rechtsirrtum, der die Gemeinden um ihr Gut gebracht habe, erlegen (TT vom 25.05.2005, „Agrarier nur durch Irrtum Grundkaiser ).
  • In einem von der Mehrheit der Abgeordneten zum Tiroler Landtag unterstützten Dringlichkeitsantrag vom 14.02.2013 wurde die Beschlussfassung eines Gesetzes über die Rückübertragung des Gemeindeguts gefordert. Eine Befassung des Tiroler Landtags mit diesem Dringlichkeitsantrag wurde jedoch vom damaligen Landtagspräsidenten DDr. Herwig van Staa durch eine wohl parteipolitisch motivierte ausdehnende Auslegung der Geschäftsordnung unterbunden und damit eine Abstimmung über den Gesetzesantrag verhindert.
  • Besondere Erwähnung verdienen in diesem Zusammenhang die umfangreichen Aufdeckungsarbeiten des Mieminger Gemeinderats Ulrich Stern, der maßgebliche Grundbuchs- und Archiverhebungen zur Aufdeckung der Gemeindeenteignung in Osttirol während der NS-Zeit geleistet und deren nahtlose Fortsetzung in der Zweiten Republik durch die Macht des Bauernbundes dokumentiert hat.
  • Den Versuch von Landeshauptmann Günther Platter und Landesrat Johannes Tratter, diese historische Aufarbeitung zu desa­vouieren, indem sie Stern in einem Brief an die Bürgermeister Osttirols der Unwahrheit ziehen (siehe Brief Platter-Tratter an die Bürgermeister Osttirols vom 22.06.2012), beantwortete Ulrich Stern mit einem Offenen Brief nachstehenden Inhalts (Hervorhebungen in Kursivschrift und Fettdruck eingefügt):

An alle Bürgermeister im Bezirk Lienz mit der Bitte um Kenntnisnahme

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

Sehr geehrter Herr Landesrat!

In Ihrem Brief an alle Bürgermeister Osttirols unterstellen Sie mir, durch Ihre eigene Inter­pre­ta­tion von journalistischen Formulierungen, die Unwahrheit gesagt zu haben, um so gezielt unsere Pressekonferenz vom 14. Juni 2012 in ein unseriöses Licht zu rücken:
„Interessant ist für uns jedoch, dass Herr Ulrich Stern – wie beispielsweise im „Stan­dard“ am 18. Juni 2012 berichtet – im Kärntner Landesarchiv Dokumente zum Thema Agrargemein­schaften gefunden haben soll, wenn er einerseits, wie uns das Kärntner Landesarchiv berich­tet hat, persönlich dort noch nie vorstellig geworden ist und andrer­­seits die Original­akten bereits im Jahr 1947 zur Gänze an das Amt der Tiroler Landesregierung übergeben worden sind. In den im Kärntner Landesarchiv verwahr­ten älteren Aktenbeständen der Agrarabteilung befin­den sich keine Sammelakten mit Tiroler Betreffen mehr.“
Zur Klarstellung: Ich habe an keiner Stelle ausgeführt, „persönlich“ im Kärntner Landesarchiv „vorstellig geworden“ zu sein und in „Original“-Agrargemeinschafts­akten Einsicht genommen zu haben. Die Haupt­aussage war, das vorgelegte Material käme aus mehreren Quellen, u.a. dem Kärntner Landes­archiv. Erst die Zusammenschau ergäbe das dargestellte Bild. Hier sei vor allem der Bericht Dr. Hallers an die Obere Umlegungsbehörde beim Reichsstatthalter in Klagenfurt erwähnt.
Aus dem Kärntner Landesarchiv stammt das Verzeichnis der am 21. Jänner 1948 an das Amt der Tiroler Landesregierung übermittelten Akten, das detailliert und exakt alle agrarischen Operationen der NS-Zeit in Osttirol auflistet. Das Dokument ist eine absolute Neuheit für jene, die nicht wie Beamte und Agrarfunktionäre unbeschränkten Zugriff zu den Archiven haben. Wie das Dokument in meine Hände kam, ist aber ohne jede Bedeutung für die Sache.
Kärntner Landesarchiv Verzeichnis Agrarakten:
Die landesamtlich beauftragte Nachfrage in Klagenfurt legt einen Regierungs-Schwerpunkt bei der Bewältigung dieses Jahrhundert-Unrechts offen: Unterdrückung von Information, Verschweigen und Schönreden, kurz gesagt, die planmäßige Desinformation.
Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass das Land Tirol nach meinen kurzzeitig erfolgreichen Recherchen im Tiroler Landesarchiv, unter Missachtung des öster­reichischen Archivgesetzes, die Einsichtnahme in aufliegende Agrargemeinschafts­akten gesperrt hat.
Die Desavouierung von Kritikern des Gemeindegut-Unrechts hat in Ihrer Partei leider üble Tradition. Es seien für Sie der Umgang mit dem Vizebürgermeister Ing. Egg in Zams und ins­besonders für Osttirol die Vorgänge rund um die Regulierung von Iselsberg-Stronach genannt.
Ein hoher bündischer Funktionär Ihrer Partei gebrauchte jüngst sogar das Wort „unwürdig“ für unsere Veröffentlichung, statt sich den totalitären Gesinnungsresten in seinem Bund zu widmen. Er leugnete im gleichen Atemzug, wie schon mehrfach, eine über 130-jährige ein­deutige Judikatur zum Gemeindegut, stellt sich damit außerhalb des Verfassungsbogens und entlarvt alle Aussagen zur „vollständigen Umsetzung“ der höchstgerichtlichen Erkennt­nisse als reine Lippenbekenntnisse. Auch Ihre diesbezüglichen Aussagen.
Allein die offenkundige Diskrepanz zwischen politischem Wort und politischer Tat ist zutiefst „unwürdig“.
Die Glaubwürdigkeit Ihrer politischen Landesverwaltung wird vom Wähler beurteilt werden. Es steht Ihnen nicht zu, meine Glaubwürdigkeit mit unwahren Argumenten öffentlich in Frage zu stellen.
Grüß Gott!
Ulrich Stern
Mieming

Textvorlage zum Kopieren und Weiterschicken

Sehr geehrter Herr/Frau _______,

Der überparteiliche Verein „Gemeindeland in Gemeindehand“ hat die Homepage www.agrarpapers.tirol erstellt, auf der zeitlich geordnet der „größte Kriminalfall Tirols“ (Zitat Georg Willi, Bürgermeister von Innsbruck) dokumentiert ist. Es handelt sich um großflächige verfassungswidrige Eigentumsübertragungen von öffentlichem Eigentum (Gemeindeeigentum) hin zu Agrargemeinschaften. Die eingehenden Recherchen, die sich auf umfangreiche Grundbuchserhebungen des Tiroler Gemeindeverbandes und höchstgerichtliche Erkenntnisse stützen, zeigen grobe Fehlleistungen der Tiroler Agrarpolitik und der Tiroler Agrarbehörde auf und dokumentieren erstmals die erschreckende Dimension der damit einhergegangenen Gemeindeenteignungen.

Eine verfassungskonforme Reparatur dieses untragbaren und gleichheitswidrigen Zustandes ist jederzeit durch ein vom Tiroler Landtag zu beschließendes „Rückübertragungsgesetz“ möglich.

Diese Initiative muss unterstützt werden! Man wird wohl von verantwortungsbewussten Politikern erwarten können, dass sie den derzeit bestehenden verfassungswidrigen Zustand beenden.

Rechtstaatlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz geht und alle an! Helfen auch Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Möglichkeiten, die in der Homepage www.agrarpapers.tirol formulierten Forderungen zu unterstützen, um diesen beschämenden verfassungswidrigen Zustand zu beenden.

Mit vorzüglicher Hochachtung,