Gemeindeland in Gemeindehand: überparteilicher und unabhängiger Verein – ZVR-Zahl 1505804346
Redaktion: Dipl.-Ing. Leonhard Steiger, Forstwirt & Dr. Werner Lux, Jurist
© 2021– All rights deserved.
Nach dem Zweiten Weltkrieg verstärkte sich in den Tiroler Landgemeinden die schon in der Zwischenkriegszeit erkennbare Tendenz einer Änderung der Bevölkerungsstruktur durch die Abnahme der Anzahl aktiver Landwirte einerseits und den Zuzug anderer Bevölkerungsgruppen andererseits. Von Eduard Wallnöfer als Obmann des Tiroler Bauernbundes wurde als Gefahr gesehen, dass durch diese Entwicklung der Einfluss der Bauern in den Gemeindestuben stetig abnehmen werde.
Durch großflächige Übertragung von Gemeindeliegenschaften in die Hand der Bauern (und somit einer geringen Anzahl von Gemeindebürgern) sollte dieser Bevölkerungsgruppe die Macht in der Gemeinde für alle Zeit erhalten bleiben und ihr Wohlstand gesichert werden. Denn: Wem Grund und Boden gehört, der hat auch die Macht.
Die radikale Doktrin des Bauernbundes, Gemeindeeigentum zum Machterhalt auf ihre Klientel zu übertragen, wurde von der Tiroler ÖVP politisch und administrativ konsequent vorangetrieben und umgesetzt. Dass dies grob verfassungswidrig war, störte weder die politischen Machthaber noch die ihnen verbundenen Agrarjuristen des Amtes der Tiroler Landesregierung.
In den folgenden Jahrzehnten wurde diese Enteignungspolitik konsequent fortgesetzt. Insgesamt wurde durch diverse agrarbehördliche Verfahren („Regulierungen“, „Hauptteilungen“) Gemeindegrund im Ausmaß von ca. 2.350 Quadratkilometern (das sind also 2,35 Milliarden Quadratmeter, entsprechend rund einem Fünftel der Fläche des Bundeslandes Tirol) entschädigungslos auf Agrargemeinschaften verschoben!
Die Schuldigen am historischen Unrecht, das Tirol über Jahrzehnte beherrschte und ein Selbstverständnis der totalen Ungleichheit prägte, sind leicht auszumachen. „Bei den Agrargemeinschaften […] hat Wallnöfer ganz eindeutig gesetzwidrig gehandelt“, wurde Alt-Landeshauptmann Wendelin Weingartner Anfang März 2013 im österreichischen Nachrichtenmagazin „Profil“ zitiert. Eduard Wallnöfer, der Tiroler Langzeit-Landeshauptmann und Urvater der heimischen ÖVP, hatte gesetzwidrig gehandelt, als er ab den 1950-er Jahren die Mehrzahl der Tiroler Gemeinden entschädigungslos enteignen ließ, um „seine“ Bauern in Form der Gemeindegutsagrargemeinschaften zu Herrschern über das öffentliche Grundvermögen der betroffenen Gemeinden zu machen. Obwohl hier eine verschwindend kleine Minderheit jeglichen Gesetzen und demokratischen Grundregeln zum Trotz die Mehrheit der Tiroler finanziell bluten ließ und die Verfassungswidrigkeit der Enteignungen seit 1982 allen klar war, führten Wallnöfers Erben das Unrechtsregime fort. Zu den hemmungslosen Verteidigern der illegalen Tiroler Grundherren zählen Ex-Bauernbundobmann Anton Steixner, sein Nachfolger Josef Geisler und Wallnöfer-Schwiegersohn Herwig van Staa. Sie stehen stellvertretend für die Tiroler ÖVP, deren Schuld zuletzt erdrückend wurde.
Etliche Jahre später bestätigte LH-StV Anton Steixner in einem vom ORF in der Sendereihe „Tirol heute“ am 4.5.2005 ausgestrahlten Interview unverblümt:
„Die Übertragung des Eigentums von den Gemeinden auf die Agrargemeinschaften war politisch gewollt. Landeshauptmann Wallnöfer war stolz darauf, dass das in Tirol gelungen ist.„
Verfassungstreue und gesetzmäßiges Handeln waren für den für Agrar- und Gemeindeangelegenheiten ressortzuständigen Landeshauptmann-Stellvertreter wohl ebenso wenig Anliegen und Thema wie für Landeshauptmann Eduard Wallnöfer, seinem unmittelbaren Vorgänger als Obmann des Tiroler Bauernbundes!
Gemeindeland in Gemeindehand: überparteilicher und unabhängiger Verein – ZVR-Zahl 1505804346
Redaktion: Dipl.-Ing. Leonhard Steiger, Forstwirt & Dr. Werner Lux, Jurist
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Sehr geehrter Herr/Frau _______,
Der überparteiliche Verein „Gemeindeland in Gemeindehand“ hat die Homepage www.agrarpapers.tirol erstellt, auf der zeitlich geordnet der „größte Kriminalfall Tirols“ (Zitat Georg Willi, Bürgermeister von Innsbruck) dokumentiert ist. Es handelt sich um großflächige verfassungswidrige Eigentumsübertragungen von öffentlichem Eigentum (Gemeindeeigentum) hin zu Agrargemeinschaften. Die eingehenden Recherchen, die sich auf umfangreiche Grundbuchserhebungen des Tiroler Gemeindeverbandes und höchstgerichtliche Erkenntnisse stützen, zeigen grobe Fehlleistungen der Tiroler Agrarpolitik und der Tiroler Agrarbehörde auf und dokumentieren erstmals die erschreckende Dimension der damit einhergegangenen Gemeindeenteignungen.
Eine verfassungskonforme Reparatur dieses untragbaren und gleichheitswidrigen Zustandes ist jederzeit durch ein vom Tiroler Landtag zu beschließendes „Rückübertragungsgesetz“ möglich.
Diese Initiative muss unterstützt werden! Man wird wohl von verantwortungsbewussten Politikern erwarten können, dass sie den derzeit bestehenden verfassungswidrigen Zustand beenden.
Rechtstaatlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz geht und alle an! Helfen auch Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Möglichkeiten, die in der Homepage www.agrarpapers.tirol formulierten Forderungen zu unterstützen, um diesen beschämenden verfassungswidrigen Zustand zu beenden.
Mit vorzüglicher Hochachtung,