Gemeindeland in Gemeindehand: überparteilicher und unabhängiger Verein – ZVR-Zahl 1505804346
Redaktion: Dipl.-Ing. Leonhard Steiger, Forstwirt & Dr. Werner Lux, Jurist
© 2021– All rights deserved.
Der Tiroler Agrarpolitik ging es vorrangig nicht darum, eine geordnete Bewirtschaftung der Gemeindegüter sicherzustellen; vielmehr war ihr Hauptaugenmerk darauf gerichtet, die Regelungsinstrumente des Flurverfassungsrechtes zu missbrauchen, um parteipolitische Ziele der Österreichischen Volkspartei und standespolitische Ziele des Tiroler Bauernbunds zu erreichen: Es sollte das Vermögen der Gemeinden möglichst in die Hand weniger alteingesessener Bauern gebracht werden, welche zugleich als verlässliche Wähler jener Partei galten, die diese Art der Regulierungen vorantrieb.
Bauernbundobmann Anton Steixner bestätigte diese Ziele unverblümt in einem vom ORF in der Sendereihe „Tirol heute“ am 4.5.2005 ausgestrahlten Interview:
„Die Übertragung des Eigentums von den Gemeinden auf die Agrargemeinschaften war politisch gewollt. Landeshauptmann Wallnöfer war stolz darauf, dass das in Tirol gelungen ist.“
Anmerkung:
Dass die Eigentumsübertragungen grob verfassungswidrig waren, wurde vom Bauernbundobmann, der damals immerhin als Landeshauptmann-Stellvertreter ausdrücklich auf die getreuliche Einhaltung von Gesetz und Verfassung vereidigt war, unterschlagen.
Um den Gemeinden Im Rahmen sogenannter „Regulierungsverfahren“ das Eigentum am Gemeindegut zu entziehen, wurde unter der Regie der instrumentalisierten und willfährigen Agrarbehörde meist wie folgt vorgegangen:
oder
Die Rechte eines Eigentümers gehen weit über jene eines Nutzungsberechtigten hinaus. So stehen dem Eigentümer (unter anderem) zu:
Auf jene Nutzungsberechtigten, die das ohnehin schon fragwürdige Vorrecht besessen hatten, ihren gesamten Bedarf an Holz und Weidemöglichkeiten exklusiv auf Kosten der übrigen Gemeindebürger decken zu können, sollte nun rechtsgrundlos das Eigentum am Gemeindegut übertragen werden. Selbst in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich waren derartige Eigentumsübertragungen gesetzwidrig!
Schlussbemerkung und Fazit:
„Die Tiroler Volkspartei ist das Klavier, auf dem der Bauernbund spielt“, soll der oft als legendär apostrophierte Alt-Landeshauptmann Eduard Wallnöfer einmal gesagt haben. Dieser ebenso launige wie realpolitisch zutreffende Sager ist wohl durch folgendes trauriges Fazit zu ergänzen:
Gemeindeland in Gemeindehand: überparteilicher und unabhängiger Verein – ZVR-Zahl 1505804346
Redaktion: Dipl.-Ing. Leonhard Steiger, Forstwirt & Dr. Werner Lux, Jurist
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Sehr geehrter Herr/Frau _______,
Der überparteiliche Verein „Gemeindeland in Gemeindehand“ hat die Homepage www.agrarpapers.tirol erstellt, auf der zeitlich geordnet der „größte Kriminalfall Tirols“ (Zitat Georg Willi, Bürgermeister von Innsbruck) dokumentiert ist. Es handelt sich um großflächige verfassungswidrige Eigentumsübertragungen von öffentlichem Eigentum (Gemeindeeigentum) hin zu Agrargemeinschaften. Die eingehenden Recherchen, die sich auf umfangreiche Grundbuchserhebungen des Tiroler Gemeindeverbandes und höchstgerichtliche Erkenntnisse stützen, zeigen grobe Fehlleistungen der Tiroler Agrarpolitik und der Tiroler Agrarbehörde auf und dokumentieren erstmals die erschreckende Dimension der damit einhergegangenen Gemeindeenteignungen.
Eine verfassungskonforme Reparatur dieses untragbaren und gleichheitswidrigen Zustandes ist jederzeit durch ein vom Tiroler Landtag zu beschließendes „Rückübertragungsgesetz“ möglich.
Diese Initiative muss unterstützt werden! Man wird wohl von verantwortungsbewussten Politikern erwarten können, dass sie den derzeit bestehenden verfassungswidrigen Zustand beenden.
Rechtstaatlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz geht und alle an! Helfen auch Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Möglichkeiten, die in der Homepage www.agrarpapers.tirol formulierten Forderungen zu unterstützen, um diesen beschämenden verfassungswidrigen Zustand zu beenden.
Mit vorzüglicher Hochachtung,