Wem gehört Tirol?
Die Grundbuchsanlegung um 1900

Die Eintragungen im historischen Grundbuch werden von den Höchstgerichten als verlässlich und richtig anerkannt.

Die im Zuge der Grundbuchsanlegung erhobenen und im „historischen Grundbuch“ eingetragenen Eigentumsverhältnisse sind rechtlich unangreifbar.

Am Beginn des 20. Jahrhunderts haben die Gerichte durch sogenannte Grundbuchsanlegungskommissionen die Eigentumsverhältnisse an sämtlichen Liegenschaften der Monarchie und damit auch Tirols in genauen und rechtsstaatlich vorbildlich geführten Verfahren erhoben und die Erhebungsergebnisse im Grundbuch festgehalten. Diese Arbeiten bedeuten die Geburtsstunde des modernen Grundbuchs in Österreich und repräsentieren ein herausragendes Kapitel der Verwaltung der österreichischen Monarchie bei der Umsetzung eines international beachteten Pionier- und Vorzeigeprojektes.

Im Rahmen dieser behördlichen Erhebungen wurden (auch) die Tiroler Gemeinden als Eigentümer vieler Liegenschaften unter Erhebung und Berücksichtigung bestehender Belastungen festgestellt und im Grundbuch eingetragen.

Die von der Agrarseite sowie von Vertretern der Tiroler Agrarbehörde gebetsmühlenartig vorgetragene Behauptung, das historische Grundbuch sei unrichtig und Eigentümer von Grund und Boden seien seit jeher nicht die Gemeinden sondern die Nutzungsberechtigten, wurde von den Höchstgerichten mehrfach verworfen.

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